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   OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - I-20 U 318/22   

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OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - I-20 U 318/22 (https://dejure.org/2023,5539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.03.2023 - I-20 U 318/22 (https://dejure.org/2023,5539)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. März 2023 - I-20 U 318/22 (https://dejure.org/2023,5539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Rückgriff auf § 313 BGB in der Gaskrise

  • nrw.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 760
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.04.2020 - I ZR 85/19

    Preisänderungsregelung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2020, 886 Rn. 21 ff. - Preisänderungsregelung) fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis für ein Unterlassungsbegehren gegen Äußerungen u.a. dann, wenn damit unmittelbar auf die Rechtsverfolgung des Inanspruchgenommenen in einem gerichtlichen oder behördlichen Verfahren Einfluss genommen werden soll.

    Die Mitteilung von Rechtsauffassungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (GRUR 2020, 886 Rn. 17 ff. - Preisänderungsregelung) nur unter bestimmten Umständen als irreführende Angabe im Sinne des § 5 UWG anzusehen.

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung vergleichbare Fallgestaltungen als nicht irreführend angesehen (vgl. BGH GRUR 2019, 754 - Prämiensparverträge; GRUR 2020, 886 - Preisänderungsregelung; s. auch OLG Köln GRUR-RS 2022, 35173 - noch nicht rechtskräftig).

  • BGH, 27.04.2021 - XI ZR 26/20

    Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die die Zustimmung des Kunden bei einer Änderung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Der vertragliche Vorbehalt in Nr. 8.1 AGB deckt die beabsichtigte Änderung nicht ab, da sich die Änderung gerade auf die Preisbemessung bezieht, während nach dieser Klausel Preise von der Änderungsmöglichkeit ausgenommen sind, so dass offen bleiben kann, ob die Klausel als solche wirksam ist oder über die Grenzen des § 308 Nr. 4 BGB hinausgeht (vgl. BGH NJW 2021, 2273).
  • BGH, 25.04.2019 - I ZR 93/17

    Prämiensparverträge - Irreführendes Kündigungsschreiben eines Kreditinstituts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Dementsprechend hat die Rechtsprechung vergleichbare Fallgestaltungen als nicht irreführend angesehen (vgl. BGH GRUR 2019, 754 - Prämiensparverträge; GRUR 2020, 886 - Preisänderungsregelung; s. auch OLG Köln GRUR-RS 2022, 35173 - noch nicht rechtskräftig).
  • BGH, 06.04.2022 - VIII ZR 295/20

    BGH trifft erste Entscheidung in Klageserie gegen Berliner

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Die Möglichkeit einer einseitigen Änderung sieht das Gesetz nur in wenigen Fallgestaltungen vor, in denen bei Dauerschuldverhältnissen unwirksame Geschäftsbedingungen durch wirksame Bedingungen ersetzt werden müssen (vgl. § 164, § 203 Abs. 4 VVG; zur AVBFernwärmeV s. BGH NJW 2022, 1935; NJW 2022, 1944).
  • BGH, 26.01.2022 - VIII ZR 175/19

    Fernwärmeversorgungsvertrag: Einseitige Anpassung einer Preisänderungsklausel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Die Möglichkeit einer einseitigen Änderung sieht das Gesetz nur in wenigen Fallgestaltungen vor, in denen bei Dauerschuldverhältnissen unwirksame Geschäftsbedingungen durch wirksame Bedingungen ersetzt werden müssen (vgl. § 164, § 203 Abs. 4 VVG; zur AVBFernwärmeV s. BGH NJW 2022, 1935; NJW 2022, 1944).
  • BGH, 04.05.2022 - XII ZR 64/21

    Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    aa) Grundsätzlich ist eine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB nicht möglich, wenn der Gesetzgeber das Risiko einer Vertragsstörung erkannt und zur Lösung der Problematik eine speziellere gesetzliche Vorschrift geschaffen hat (vgl. näher BGH NJW 2022, 2024 Rn. 34).
  • BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 199/20

    Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Auch ein etwaiger Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Pflicht, bei ihren Preiserhöhungsschreiben eine Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Arbeitspreis auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 EnWG a.F., § 41 Abs. 5 EnWG n.F. (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.2022 - VIII ZR 199/20 und VIII ZR 200/20; s. auch Beschluss des OLG - 26. Zivilsenat - Düsseldorf EnWZ 2023, 82 Rn. 16 ff. zur Preiserhöhung nach Ablauf der zeitlich befristeten Preisgarantie) vorzunehmen, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • OLG Düsseldorf, 01.04.2022 - 5 W 2/22

    Zulässigkeit unterschiedlicher Stromtarife für Neukunden und Bestandskunden;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Bereits Ende 2021 hatten erste Gas- und Stromlieferanten die Versorgung wegen erhöhter Bezugspreise eingestellt, was bei den Ersatzversorgern zu Problemen führte, weil diese die von ihnen nicht einkalkulierten Mengen nicht mehr zu den früher allgemein üblichen Preisen, sondern zu aktuellen erheblich höheren Preisen einkaufen mussten; die Streitfrage, ob die Ersatzversorger aus diesem Grunde höhere Preise als bei Grundversorgungsverträgen verlangen konnten (vgl. dazu OLG Düsseldorf - 5. Kartellsenat - BeckRS 2022, 7551 = EnZW 2022, 229), löste der Gesetzgeber mit der Änderung der §§ 36, 38 EnWG durch das "Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung" vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214; dazu BR-Drs. 164/22 S. 2, 60-62).
  • BGH, 21.12.2022 - VIII ZR 200/20

    Informationspflichten des Energieversorgers gegenüber Haushaltskunden bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    Auch ein etwaiger Verstoß der Antragsgegnerin gegen die Pflicht, bei ihren Preiserhöhungsschreiben eine Gegenüberstellung des alten mit dem neuen Arbeitspreis auf der Grundlage des § 41 Abs. 3 EnWG a.F., § 41 Abs. 5 EnWG n.F. (vgl. BGH, Urteile vom 21.12.2022 - VIII ZR 199/20 und VIII ZR 200/20; s. auch Beschluss des OLG - 26. Zivilsenat - Düsseldorf EnWZ 2023, 82 Rn. 16 ff. zur Preiserhöhung nach Ablauf der zeitlich befristeten Preisgarantie) vorzunehmen, ist nicht Gegenstand des Verfahrens.
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 336/21

    Formelle Anforderungen an eine Mieterhöhungserklärung nach der Durchführung von

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.03.2023 - 20 U 318/22
    - einvernehmliche Erhöhungen des Arbeitspreises (wobei an die Annahme einer Zustimmung des Kunden hohe Anforderungen zu stellen sind, vgl. BGH NJW 2022, 3705 Rn. 42), - mit § 24 Energiesicherungsgesetz (EnSiG) begründete Erhöhungen des Arbeitspreises, - auf 7.1 AGB gestützte Abwälzung einer Gasbeschaffungsumlage nach § 26 Energiesicherungsgesetz (vgl. auch Kment NJW 2022, 2280 Rn. 40 ff).
  • BGH, 15.02.2022 - II ZB 6/21

    Zulässigkeit einer Partnerschaft zwischen einem Tierarzt und einem Betriebswirt

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

  • LG Düsseldorf, 29.08.2022 - 12 O 246/22

    Unzulässigkeit von Preisanpassung bei Preisgarantie II

  • OLG Düsseldorf - 20 U 319/22 (anhängig)

    Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2023 - 20 U 72/23

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch im Rahmen geschäftlicher Handlungen

    § 313 BGB gewährt einem Vertragspartner kein einseitiges Änderungsrecht, wie es die Antragsgegnerin für sich in Anspruch nimmt, vielmehr lediglich einen Anspruch auf Vertragsverhandlungen über eine Anpassung des Vertrages (vgl. Senat EnwZ 2023, 273 Rn. 29 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf - 20 U 319/22 (anhängig)

    Strom- und Gaspreiserhöhungen bei vertraglich zugesagten Preisgarantien

    Die Aktenzeichen der beiden Parallelverfahren lauten  I-20 U 318/22 und I-20 U 319/22.
  • AG München, 27.10.2023 - 173 C 13388/23

    Störung der Geschäftsgrundlage, Widerklage, Preisanpassung, Monatliche

    Dies beruht darauf, dass § 313 BGB in diesen Fällen keine Anwendung findet, weil der Gesetzgeber die Folgen des Preisanstieges im Gas- und Strommarkt umfassend spezialgesetzlich geregelt hat (OLG Düsseldorf, 23.3.2023, Az 20 U 318/22).
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